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 Betreff des Beitrags: BEMV - Nachweisverfahren für Funkamateure
BeitragVerfasst: So 19. Apr 2009, 23:23 
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BEMV - Nachweisverfahren für Funkamateure
Begrenzung elektromagnetischer Felder durch Sicherheitsabstände

Eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr darf nur betrieben werden, wenn für diesen Standort eine gültige Standortbescheinigung vorliegt. Dies regelt die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" vom 20. August 2002 (BGBl. I S. 3366), die zwischenzeitlich mehrfach aktuelleren Grenzwerten angepasst worden ist. Es geht um den Schutz von Personen in den elektromagnetischen Feldern im Nahbereich von Funksendeantennen, insbesondere bei Trägern von Herzschrittmachern.

Betroffen von dieser Verordnung sind alle Funkanlagen, von denen eine "äquivalente isotrope Strahlungsleistung" (EIRP) von 10 Watt und mehr ausgeht. Dieser Fachbegriff meint die "tatsächlich abgestrahlte" Sendeenergie, also das Rechenprodukt aus Senderausgangsleistung plus Antennengewinn, jedoch vermindert um eventuelle Verluste auf dem Kabelweg zur Antenne. Hieraus werden nach DIN VDE 0848 Teil 1 (Ausgabe August 2000) die erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstände errechnet oder messtechnisch ermittelt. Nur wenn sichergestellt ist, dass sich niemand unkontrolliert darin aufhalten kann, wird die Standortbescheinigung erteilt.

Funkamateure sind die einzigen Funkanlagenbetreiber, die von der Pflicht zur Standortbescheinigung ausgenommen sind. Grund dafür ist die angenommene besondere Sachkunde, die mit dem Ablegen der Lizenprüfung nachgewiesen wird. Ansonsten regelt die oben genannte Verordnung, dass Funkamateuren das Recht zugestanden wird, in eigener Verantwortung die standortbezogenen Sicherheitsabstände zu ermitteln und durch blosse Anzeige gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA) die rechtlichen Betriebsvoraussetzungen selber zu schaffen:

§ 8 Ortsfeste Amateurfunkanlagen

(1) Eine ortsfeste Amateurfunkanlage bedarf nur dann einer Standortbescheinigung nach § 5, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits andere ortsfeste Funkanlagen befinden, die ihrerseits eine Standortbescheinigung benötigen.

(2) Eine ortsfeste Amateurfunkanlage, an deren Standort eine Gesamtstrahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreicht wird, darf ansonsten nur betrieben werden, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt,

  1. der Betreiber die Anlage nach § 9 angezeigt hat,

  2. die Betriebsdaten die Anzeige- oder Antragsdaten nicht überschreiten und

  3. durch den Betrieb keine Personen, insbesondere Träger von aktiven Körperhilfen, gesundheitlich geschädigt werden können.

(3) Von der Voraussetzung des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 1 darf der Betreiber hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 Nr. 3 abweichen, wenn er

  1. der Bundesagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Rahmen der Anzeige gemäß § 9 den Bereich außerhalb des kontrollierbaren Bereichs darstellt, in dem die Grenzwerte nach § 3 Nr. 3 nicht eingehalten werden (Ergänzungsbereich für aktive Körperhilfen),

  2. dafür Sorge trägt, dass sich Träger von aktiven Körperhilfen während des Betriebes der Amateurfunkanlage nicht im Ergänzungsbereich aufhalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: BEMV - Nachweisverfahren für Funkamateure
BeitragVerfasst: So 19. Apr 2009, 23:40 
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Was muss die Anzeige alles enthalten?

Der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr hat diese vor Inbetriebnahme der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Hierbei ist die im Amtsblatt veröffentlichte Anleitung zur Durchführung der Anzeige anzuwenden. Hierbei muss der Betreiber den zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlichen Sicherheitsabstand rechnerisch oder messtechnisch auf der Grundlage der Norm DIN VDE 0848 Teil 1 (Ausgabe August 2000) ermitteln und in nachvollziehbarer Form dokumentieren.

So steht es in §9 Abs. 1+2 der Verordnung. Was konkret ist nun zu tun, um der Anzeigepflicht gegenüber der Bundesnetzagentur nachzukommen? Zum einen die Anzeige selber nach dem mit oben genanntem Link festgelegten Verfahren - zum anderen das Vorbereiten und lediglich Bereithalten von gewissen Unterlagen für den Fall der Nachprüfung. Hierzu regelt der §9 der Verordung:

§ 9 Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen

(3) Der Anzeige ist eine nachvollziehbare zeichnerische Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des vom Betreiber kontrollierbaren Bereichs beizufügen. Der Betreiber hat ferner ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die nachfolgenden Unterlagen zur Verfügung zu halten:

  1. Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des § 8 Abs. 2 und 3,

  2. Antennendiagramme, sofern es sich um handelsübliche Antennen handelt,

  3. einen Lageplan auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts - oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der angezeigten Funkanlage sowie die Bereiche, in denen die Grenzwerte nach § 3 einzuhalten sind, wiederzugeben sind,

  4. bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht) und Angabe der Konfiguration der installierten ortsfesten Amateurfunkanlage, einschließlich ihrer Sendeleistung und aller anderen technischen Parameter, die zur Beurteilung der von der Anlage ausgehenden maximalen elektromagnetischen Felder
    erforderlich sind.

(4) Der Betreiber einer Amateurfunkanlage ist auch nach Abgabe seiner Anzeige verpflichtet, sich zu vergewissern, ob seine gemachten Angaben weiterhin zutreffend sind. In den Fällen, in denen die Anzeige nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, ist vom Betreiber das Anzeigeverfahren erneut durchzuführen.


Bei der Bewertung einer bereits vorhandenen Amateurfunkanlage ist entsprechend der Anleitung der Bundesnetzagentur für jede Sendeantenne oder Sendeantennengruppierung die ungünstigste Sendekonfiguration anzunehmen. Es empfiehlt sich ohnehin, die für den Standort jeweils rechnerisch maximal mögliche Strahlungsleistung in den Berechnungen einfließen zu lassen, um bei den amateurfunktypischen späteren Veränderungen der Konfiguration einen gewissen Spielraum zu haben.


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 Betreff des Beitrags: Re: BEMV - Nachweisverfahren für Funkamateure
BeitragVerfasst: Mo 20. Apr 2009, 00:15 
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Das Anzeigeformular

enthält persönliche Angaben zum Standort und Betreiber der Amateurfunkanlage, die Erklärungen zu den Sicherheitsabständen betreffend Personenschutz- und Herzschrittmacher-Grenzwerten sowie Angaben darüber, in welchen Frequenzbereichen mit welcher Leistung Sendebetrieb unternommen wird.

Bild
Bild
Bild


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 Betreff des Beitrags: Re: BEMV - Nachweisverfahren für Funkamateure
BeitragVerfasst: Mo 20. Apr 2009, 00:23 
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Der Lageplan

auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts - oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke bzw. Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der angezeigten Funkanlage sowie die Bereiche, in denen die Grenzwerte nach § 3 einzuhalten sind, sollte ...
  • in maßstabsgerechter Form
  • den standortbezogenen Sicherheitsabstand und
  • den kontrollierbaren Bereich anzeigen.

Zum Beispiel so:

Bild

Wie ergeben sich diese Bereiche?

In dem Beispiel entspricht der kontrollierbare Bereich den eingezäunten Grundstücksgrenzen - innerhalb dieser kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass hier die Bedingungen erfüllt sind, dass sich niemand unkontrolliert dort aufhalten kann.

Die Bereiche mit den standortbezogenen Sicherheitsabständen entsprechen einem rechnerischen Abstand um den Mittelpunkt z.B. von gepannten Langdrahtantennen (1) und (2) oder um eine Rundstrahl- oder Richtantenne (3). Dieser wurde in dem Beispiel berechnet durch ein kleines Hilfsprogramm "Watt32.EXE", welches aus verschiedenen Parametern wie z.B. Frequenzbereich, Senderausgangsleistung, Antennengewinn und Leitungsverlusten die beiden unterschiedlich großen Sicherheitsabstände ...
  • für den Personenschutz und
  • Herzschrittmacher-Grenzwerte errechnet.


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 Betreff des Beitrags: Re: BEMV - Nachweisverfahren für Funkamateure
BeitragVerfasst: Mo 20. Apr 2009, 01:11 
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Antennenskizze

Für die Berechnung der Sicherheitsabstände ist es erforderlich, eine Übersicht über sämtliche Antennenzweige der Amateurfunkanlage zu erstellen. Diese erfolgt zunächst als Skizze, die zwar nicht mit der Anzeige eingereicht wird, jedoch bei der Abgabe erstellt sein und bereitgehalten werden muß. Hierin eingezeichnet werden sollten ...

  1. die Funksender (Frequenzbereich, Gerät)
  2. die daran angeschlossenen Antennen (Typ, Art)
  3. die Antennenkabel (Länge, Typ, Dämpfung)
  4. sämtliche Verbindungselemente (z.B. Stecker)
  5. und eingeschleiften Geräte (Umschalter, Tuner, PA, Messgeräte)

Bild

Besonderheit: Aufgrund der Größe unseres Zentrums erstreckt sich unsere Antennenanlage über gleich drei Grundstücke - Ortlohstrasse 121, 123 und 114. Zur Ortlohstr. 114 liegt ein dickes, verlustarmes Erdkabel (H2000) unter der Strasse in einem Schutzrohr, zusammen mit einigen weiteren Signal- und Netzwerkkabeln. Die Länge des Erdkabels ist in der Leistungsberechnung natürlich eingeflossen. Die in der Skizze unten dargestellten Funkgeräte befinden sich im Betriebsraum Ortlohstr. 121, verteilt auf zwei Funktische.


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 Betreff des Beitrags: Re: BEMV - Nachweisverfahren für Funkamateure
BeitragVerfasst: So 26. Apr 2009, 19:48 
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Konfiguration der Antennenzweige

Nun werden für jeden skizzierten Zweig dessen einzelne Parameter aufgelistet. Relevante Merkmale sind jeweils die nominale Senderleistung (PEP) in Watt, der Antennengewinn in dBi, und die Summe der Verluste in dB, die sich aus der Länge des Antennenkabels bezogen auf die frequenzabhängige Dämpfung ergeben, sowie aus allen zwischengeschalteten Stoßstellen wie z.B. Stecker, Antennenschalter, Meßgeräte und Blitzschutzmodule. Das rechnerische Ergebnis daraus ergibt die tatsächlich abgestrahlte Sendeleistung EIRP in Watt:

Zweig
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Mittenfrequenz in MHz
27
nur RX
145
435
144/435
0,5-30
50-87
1270
145
435
27
0,5-30
Gerät
XM5082
Scanner
FT212
FT712
FT857
FT857
Motorola
FT912
Uniden 2m
FT712
XM5042
Drake R4B/T4XB
Senderleistung
4 W
- - -
45 W
35 W
50 W
100 W
6 W
10 W
25 W
35 W
4 W
100 W
Modulationsart
F3E
- - -
F3E
F3E
Alle
Alle
F3E
F3E
F3E
F3E
F3E
Alle
Antenne
Lamdba 1/2
Discone
X-700H
X-700H
WH-59
FD-4
GP L1/4
CA-1221
X-510N
X-510N
Lambda 1/2
Langdraht 20m
Antennengewinn in dBi
2,15
- - -
9,3
13
9,21
2,15
2,15
11
11,7
8,3
2,15
1 - 4
Antennenkabel
H155
H100
EcoFlex15
EcoFlex15
Aircell7
H100
H100
EcoFlex15
H2000
H2000
H155
H100
Kabellänge
20 m
20 m
25 m
25 m
30 m
25 m
25 m
25 m
115 m
115 m
25 m
25 m
Verbindungen Stoßstellen 0,1 dB
7
7
11
10
7
8
7
7
10
10
7
10
Verluste in dB
2,42
- - -
1,97
2,57
2: 2,97
70: 5,03
0,78 - 1,53
x,xx
3,53
6,51
10,71
2,49
1,12 - 1,54
EIRP in W
3,92
- - -
243
386
2m:210
70cm:88
106-137
7,82
37
38
44
3,83
110-180


Diese Parameter können einfach in dem kleinem Hilfsprogramm "Watt32.EXE" eingegeben werden, für jeden Frequenzbereich in einer eigenen Spalte. Anschliessend drückt man auf "Berechnen", und das Ergebnis sind die jeweiligen Abstände, wie in der Skizze oben eingezeichnet. Also im Grunde genommen eine einfache und dennoch höchst professionelle Sache.


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