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 Betreff des Beitrags: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG
BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2009, 10:41 
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG
Beschlossen durch den Auschuss für Kinder, Jugend und Familie

Mit Schreiben vom 30.06.2009 hat uns der Leiter des Fachbereichs 51 (Jugendamt) der Stadt Recklinghausen, Herr Volker Hülsmann, die lang erwartete Mitteilung gemacht, dass der Kreis-junger-Familien ab dem 23.06.2009 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt ist.

Grundlage ist der Paragraph 75 des SGB III, das ist der Teil des Sozialgesetzbuches, der auch als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bezeichnet wird. Zugleich sind wir auch als förderungswürdiger Träger im Sinne des §4 Nr. 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) anerkannt - das heißt, das wir von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, wenn wir z.B. Würstchen beim Sommerfest verkaufen. Allerdings weist das Jugendamt in dem Bescheid darauf hin, dass mit der Anerkennung als Träger kein Anspruch auf finanzielle Hilfe durch die Stadt Recklinghausen verbunden sei.


Was ist ein "Träger der Jugendhilfe"?

Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. Zur öffentlichen Jugendhilfe gehören z.B. die Kommunen, zu den freien Trägern die caritativen Einrichtungen und Elterninitiativen. Bei den privaten Trägern wird unterschieden zwischen privat-gewerblichen Leistungserbringern, wie z.B. ein entgeltlich betriebener Kindergarten oder Erlebnisbauernhof - und den frei gemeinnützigen Trägern, wie wir beispielsweise.

Mit der Verwendung der Begriffe "Träger der freien Jugendhilfe" und "Träger der öffentlichen Jugendhilfe" wird hervorgehoben, dass die freie und die öffentliche Jugendhilfe wesensverschieden sind, weil ihre Tätigkeit unterschiedliche Wurzeln hat, nämlich in Erfüllung des Solidaritätsprinzips einerseits, des Sozialstaatsprinzips andererseits. Diese Wesensverschiedenheit käme in der Begrifflichkeit "öffentlicher Träger der Jugendhilfe" und "freier Träger der Jugendhilfe" nicht zum Ausdruck.


Und was ist ein "anerkannter" Träger?

Es gibt "Träger" und "anerkannte Träger" der freien Jugendhilfe. Da der Trägerbegriff im Gesetz nicht (legal) definiert ist, kann sich jeder, der sich in diesem Bereich aktiviert, als "Träger" bezeichnen. Zu unterscheiden ist jedoch von den nach § 75 anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, wie wir es nun sind. Dies sind vor allem die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Wohlfahrtsverbände und die Jugendverbände. Und seit dem 23.06.2009 nun auch der Kreis-junger-Familien.

Nicht anerkannte Träger können auch andere Zusammenschlüsse von Personen sein, deren Tätigkeit sich auf Aufgaben der Jugendhilfe bezieht. Eine ausschließliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe ist nicht erforderlich. Einzelpersonen können nicht Träger der freien Jugendhilfe sein. In welcher Form sich die Personen zusammengeschlossen haben, ist unerheblich. Sie können sowohl eingetragener Verein, Stiftung oder gemeinnützige GmbH sein als auch BGB-Gesellschaften, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse von Personen (z.B. autonome Selbsthilfegruppen und Initiativen).


"Träger der öffentlichen Jugendhilfe" ...

sind zu unterscheiden in örtliche und überörtliche Träger (§ 69 Abs. 1 S. 1). Örtliche Träger sind die Gebietskörperschaften, Landkreise und kreisfreien Städte (§ 69 Abs. 1 S. 2). Auch eine kreisangehörige Gemeinde kann örtlicher Träger sein, wenn das Landesrecht dies zulässt (§ 69 Abs. 2). Nicht als Träger der öffentlichen Jugendhilfe gelten dagegen Gemeinden, die nur einzelne Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen (§ 69 Abs. 5), die beispielsweise einen Kindergarten unterhalten, einen Schulsozialarbeiter beschäftigen oder ein Jugendhaus eingerichtet haben.

Die Träger der freien Jugendhilfe können gleichberechtigt mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen erbringen. "Sozialleistungen" i.S.v. § 12 SGB I sind aber nur die vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbrachten Leistungen. Die Träger der freien Jugendhilfe können die Leistungen originär, d.h. nicht abgeleitet vom öffentlichen Träger, oder derivativ erbringen, d.h. im Auftrag des öffentlichen Trägers und für diesen. Bei derivativer Tätigkeit erfüllen sie die Leistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe - werden also gleichsam als seine "Erfüllungsgehilfen" tätig. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein freier Träger in einem Ortsteil Kindergartenplätze anbietet, die eigentlich die Kommune vorhalten müsste. Dabei handelt es sich um einen koordinationsrechtlichen Vertrag gem. § 53 SGB X, bei dem der freie Träger dem öffentlichen Träger gegenüber verpflichtet, eine bestimmte Leistung nach § 2 Abs. 2 an den Hilfesuchenden zu erbringen - und umgekehrt der öffentliche Träger dem freien Träger diese Leistung bezahlt. Auch im Rahmen von Zuwendungsverträgen im Bereich des § 74 SGB VIII können beispielsweise Maßnahmen der Jugendarbeit bezuschusst werden.

Nur der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, eine Leistung zu erbringen. Auch mit dieser Regelung wird die Wesensverschiedenheit von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe deutlich, da schon die Bezeichnung "freie Jugendhilfe" ausdrückt, dass für sie keine staatliche Verpflichtung begründet wird.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG
BeitragVerfasst: Fr 3. Jul 2009, 11:46 
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Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Unser Schreiben vom 24.10.2008 an die Stadt Recklinghausen

Hiermit stellen wir den Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG. Wir erfüllen die Voraussetzungen, weil wir ...

  • seit über 8 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind: Wir unterhalten mehrere regelmäßig wöchentlich stattfindende Spiel- und Krabbelgruppen, einen Spielplatz, einen Verkehrskindergarten, pädagogische
    Beratungs- und Weiterbildungsangebote für die Eltern sowie einen für alle Bürger dieser Stadt offenen regelmäßigen Spieletreff. Wir stellen zudem den Verkehrskindergarten mittlerweile im 4. Jahr für Kindertageseinrichtungen aus allen Stadtteilen und den umliegenden Städten für die verkehrspädagogische Erziehung zur Verfügung.

  • gemeinnützige Ziele verfolgen: Ausweislich unserer beiliegenden Geschäftsordnung haben wir die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts- fähigen Persönlichkeit zum Ziel. Dies füllen wir aus in Form konkreter pädagogischer Arbeit sowie Bildungsangebote für Kinder und deren Eltern, fördern den Familienzusammenhalt sowie die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund. Unsere Arbeit erstreckt sich nicht nur auf unsere Mitglieder, sondern steht allen Bürgern dieser Stadt offen und wird auch regelmäßig genutzt, z.B. durch nahezu alle Kindertageseinrichtungen der Stadt.

  • aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass wir einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind: Unsere pädagogische Leiterin, Frau Elisabeth Pötter, ist staatlich geprüfte und anerkannte Erzieherin für Kindertageseinrichtungen. Unser Organisationsleiter, Herr Godehard Pötter, ist als selbständiger Kaufmann und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer seit Jahren erfahren in der Organisation betrieblicher Abläufe. Zudem haben wir bereits acht erfolgreiche Jahre praktische Erfahrungen in der Jugendhilfe.

  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten: Gemäß unserer Geschäftsordnung leisten wir unsere Arbeit im Sinne eines umfassenden Erziehungs- auftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen. Dies füllen wir aus durch unser gesamtes Konzept der gegenseitigen Mithilfe und Beteiligung aller an den Aufgaben unserer Einrichtung, die auf dieser Basis entstanden ist und ständig erweitert wird. Sowie durch ein pädagogisches Konzept in unserer Gruppen-, Eltern- und Familienarbeit, in dem gesellschaftliche, humanitäre und christliche Werte die Grundlage sämtlicher Arbeit sind.


Unsere Organisation:

Rechtlich ist der Kreis-junger-Familien eine Personenvereinigung mit aktuell 232 per schriftlicher Beitrittserklärung angemeldeten Mitgliedsfamilien. Wir haben uns 2005 dem als gemeinnützig anerkannten Verein “Stadtelternrat Recklinghausen e.V.” angeschlossen und sind seitdem durch eine vom Verein bestätigte und mit den Zielen der Vereinssatzung übereinstimmende Geschäftsordnung in die Gemeinnützigkeit des Stadtelternrates e.V. einbezogen.

Organisatorisch wird unser Familienkreis geleitet auf pädagogischer Ebene von Frau Elisabeth Pötter (geb. 1964), Ortlohstr. 121, 45663 Recklinghausen, staatlich geprüfte und anerkannte Erzieherin. Die kaufmännische und betriebsorganisatorische Leitung hat Herr Godehard Pötter, geb. 1961, ebenfalls Ortlohstr. 121, 45663 Recklinghausen, selbständiger Kaufmann und ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Münster. Die jeweiligen Spiel- und Krabbelgruppen werden geführt von gewählten Leiterinnen, die fachlich von Frau Elisabeth Pötter angeleitet werden.

Räumlich verfügt der Kreis-junger-Familien über ein per Mietvertrag angemietetes Gelände an der Ortlohstrasse 121, mit einem fest stehenden Spielbus als Gruppen- und Krabbelraum, einen Seminarraum für die pädagogische Arbeit und Weiterbildungsangebote, einen Teamleiterraum für Beratungen und Einzelgespräche, einen beheizbaren Großraumpavillon für 90 Personen, ein Sanitärgebäude mit mehreren getrennten Einheiten, einen Spielplatz mit Verkehrskindergarten über 1400 qm Fläche, ein Elternfitnesstudio und ein Mehrraumbüro mit funktionaler Infrastruktur und Küche sowie weiteren Sanitärräumen und mehreren Abstellräumen. Außerdem haben
wir zwei eigene Parkflächen mit ausreichend Parkraum.

Unsere Mitglieder betragen zahlenmässig zum Zeitpunkt der Antragsstellung 232 Familien mit rund 400 Kindern im Alter zwischen 3 Monaten und 15 Jahren, die Mitgliedsfamilien kommen aus allen Stadtteilen von Recklinghausen. Die Mitgliedschaft ist jedermann möglich, insbesondere weil diese kostenfrei ist und außer der Bejahung unserer rein gemeinnützigen Ziele keinerlei Verpflichtungen enthält. Insofern handelt es sich hier also in vollem Umfang um ein öffentliches Angebot.

Unsere Finanzierung erfolgt auf Basis von freiwilligen Beiträgen sowie Eigenleistungen unserer Mitglieder, Spenden und Sponsoring von Firmen und Instituten sowie Bußgeldzuweisungen der örtlichen Gerichte. Über
Einnahmen und Ausgaben werden ordnungsgemäße Aufzeichnungen geführt und regelmäßig einem vereidigten Steuerberater vorgelegt, eine ausreichende Rechnungsprüfung und Rechenschaftspflicht ist satzungsentsprechend
sichergestellt.

Wir haben eine Betriebsstätten-Haftpflichtversicherung abgeschlossen für den Spielbus, den Verkehrskindergarten, das Betriebsgebäude und das Elternfitnesstudio sowie für alle betrauten Mithelfer und Wahlämter eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft. Alle Mitglieder unterzeichnen zudem bei der Anmeldung eine gegenseitige Haftungsfreistellung.

Betrieblich unterhalten wir ein Büro mit regelmäßigen Geschäftszeiten, informieren öffentlich über eine gut besuchte Website sowie dem öffentlichen Verkehrsraum zugewendeten Aushangflächen über alle Belange unserer
Arbeit und gewährleisten einen umfassenden betrieblichen Arbeitsschutz in allen Bereichen unserer Einrichtung.


Unsere Tätigkeit...

umfasst seit 8 Jahren die Arbeit in Krabbel-, Spiel- und Projektgruppen mit Klein-, Vorschul- und Schulkindern und deren Eltern sowie Jugendlichen. Wir unterhalten zudem einen offenen Spieletreff (Bürgertreff) und veranstalten pädagogische Weiterbildungsangebote.

Unser Verkehrskindergarten wird für die verkehrspädagogische Erziehung regelmäßig genutzt von nahezu allen Kindertageseinrichtungen aus allen Stadtteilen von Recklinghausen, teils sogar aus umliegenden Städten.

Seit etwa einem Jahr entstehen hier auch zunehmend Angebote für ältere Kinder und Jugendliche. Im August 2007 hat der Bürgermeister, der im Jahr zuvor die persönliche Patenschaft über unser Engagement übernommen hat, eine umfangreiche Ausbildungsfunkanlage für den Amateurfunkdienst eingeweiht und in Betrieb genommen. Zudem ist noch ein weiterer Verein hier regelmäßig zu Gast und bietet für Jugendliche interessante Spiel- und Bastelprojekte an. Die “IG Minis auf Achse” ist ein Modellbauclub für funkferngesteuerte LKW-Modelle, die hier zu festen monatlichen Terminen ältere Kinder und Jugendliche einladen. Auch dies erfolgt im Rahmen unseres konkreten pädagogischen Angebotes.

Im Aufbau befindlich ist ein umfangreicher Niedrigseilgarten - ein neues Projekt mit dem Ziel, einen Kletterparcour zu errichten zur Förderung von Motorik und Koordination bei den Kindern und Jugendlichen.



Diesem Schreiben liegen Prospekte bei, die über unsere Arbeit informieren. Bei Ihrem Besuch mit den Fachbereichsleitern im September 2005 in unserem Verkehrskindergarten haben Sie sich bereits ein umfassendes
Bild über unsere Arbeit machen können. Mit Ihrem Schreiben vom 06.10.2005 haben Sie uns dies auch bestätigt, dass unsere Arbeit Ihre vollste Zustimmung findet und ein wertvoller Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe darstellt. Wir bitten daher um zustimmende Entscheidung über diesen Antrag.





Mit freundlichem Gruß

Godehard Pötter
Leiter “Kreis-junger-Familien”


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