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 Betreff des Beitrags: Mobbing in der Schule / am Arbeitsplatz
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 01:20 
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Mobbing - Info für Betroffene

(go) Mobbing am Arbeitsplatz ist viel weiter verbreitet, als man glaubt! Und die Folgen sind katastrophal. Nicht nur die Betriebe erleiden immense Einbussen, vor allem die gemobbten Perönlichkeiten werden oft völlig zerstört. In Folge dieser Entwicklung gehen Beziehungen auseinander, Familien zugrunde und die totale Einsamkeit und Verbitterung droht. Wie ist die Rechtslage?

Mobbing ist ein komplexes Phänomen, das u.a. gegen die im Grundgesetz (GG) verbrieften Persönlichkeitsrechte verstößt "Die Würde des Menschen ist unantastbar", lautet Artikel 1. Artikel 2 des GG legt fest: "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt."


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ...

... ist für Mobbing relevant, weil es arbeitsorganisatorische Mängel, Schwächen der Personalführung und komplexe Sozialbeziehungen mit einbezieht, also genau jene Bereiche, die als gesundheitsgefährdend und mobbingverursachend gelten. Die Pflichten des Arbeitgebers legt das ArbSchG in Par. 3 fest: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."

Zuvor, in Par. 2, definiert das Gesetz: "Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit." Ausdrücklich nennt das ArbSchG auch Maßnahmen, die "Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, sozialen Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen" (ArbSchG Par. 4.4). Im Mittelpunkt steht also die "menschengerechte Gestaltung" des jeweiligen Arbeitsplatzes. Was ergibt sich daraus?

  • Aus arbeitsvertraglicher Sicht ist der Arbeitnehmer genauso berechtigt, den Arbeitgeber abzumahnen, wie umgekehrt. Verletzungen der arbeitgeberseitigen Obhuts- und Sorgfaltspflichten, insbesondere wenn sie sogar gegen das ArbSchG verstossen, sind schwerwiegende Verletzungen des Arbeitsvertrages. Diese berechtigen den Arbeitnehmer zur Abmahnung, sollte diese erfolglos sein, auch zur Kündigung des Arbeitsvertrages. Daraus entstehende Nachteile, wie z.B. Sperrfrist-Ausfälle beim Arbeitslosengeld oder Kosten für die erneute Bewerbung, hat der vertragsverletzende Arbeitgeber zu erstatten.

  • Ausichtsbehörde für Verstöße gegen das ArbSchG ist das örtliche "Amt für Arbeitsschutz", früher auch als Gewerbeaufsichtsamt bezeichnet. An dieses kann sich jeder wenden, ohne dass dies mit Kosten verbunden wäre. Die Aufsichtsbeamten sind verpflichtet, konkreten Beschwerden nachzugehen und haben auch in weitem Rahmen Verschwiegenheitspflichten.


    Mobbingerkrankungen werden zunehmend als Berufskrankheiten anerkannt. Damit kommen die Berufsgenossenschaften als Versicherer ins Spiel. Kommt man mit seinem Anliegen beim Arbeitgeber nicht weiter, kann man sich auch ohne Kostenrisiko an die nächste zuständige Geschäftstelle der jeweiligen Berufsgenossenschaft wenden, bei der der Betrieb Zwangsmitglied ist. Deren technische Aufsichtsbeamten gehen solchen Beschwerden sogar sehr engagiert nach, weil denen die katastrophalen Auswirkungen der neuen Volkskrankheit "Mobbing" nur allzu bewusst sind.



Die Rechtslage im BGB

Gegen einen Mobber greift zivilrechtlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dies definiert in Par. 611a ein Benachteiligungsverbot und formuliert in Par. 823 Abs.1 die Schadensersatzpflicht: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." Dabei geht es um den Widerruf und die Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen sowie die Unterlassung von Mobbing. Zu beweisen wäre für das Mobbingopfer nicht nur die Zurechenbarkeit des Täterverhaltens (siehe unten beim StGB), sondern auch der "Schaden" selber. In Frage kämen...

  • Schmerzensgeldansprüche - hier müssen ärztliche oder psychologische Bescheinigungen den Grad der erlittenen Beeinträchtigung darlegen,

  • Schadensersatzansprüche - hier müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen eindeutig beweisbar ist, dass ohne das vorwerfbare Täterverhalten das Mobbingopfer zumindest ein bezifferbares Potential an wirtschaftlicher Besserstellung gehabt hätte und das dies dadurch nicht mehr möglich ist (Kausalitätsbeweis) - z.B. belegbare Abweichungen von der sonst "üblichen" Karriereleiter im Betrieb, Ablehnungsschreiben von Bewerbungen unter Bezug auf Störungen im Persönlichkeitsbild usw.

Für alle Beweisführungen unverzichtbar ist aber, dass der geltend gemachte Schaden eindeutig auf konkrete (!) Tathergänge zurückzuführen ist. Die Behauptung, man sei jahrelang gemobbt worden, reicht nach Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte nicht aus.


Auch das Strafgesetzbuch (StGB)...

... kann greifen, vor allem können bei Mobbing die so genannten Beleidigungstatbestände (Par.185 - 187) verwirklicht sein: Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Je nach Einzelfall können dem Täter aber auch Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung, Begünstigung, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung zur Last gelegt werden. Wichtig ist hierbei die eindeutige Beweisführung, weil im Strafrecht zugunsten des Beschuldigten stets der Grundsatz der Unschuldvermutung greift, bis dessen Schuld zweifelsfrei nachgewiesen ist. In Frage kämen also

  • Zeugenbeweis - z.B. der Arbeitskollege, der einzelne Aussagen des Beschuldigten bezeugen kann,

  • Urkundsbeweis - z.B. Schriftstücke, Aushänge usw., aus denen mobbende Tätigkeiten hervorgehen und soweit diese dem Beschuldigten zurechenbar sind,

  • Sachverständigenbeweis - z.B. Arzt- oder Psychotherapeutenberichte, aus denen die Tatsächlichkeit der Gesundheitsverletzung belegbar ist, z.B. der Bericht eines Supervisors, der Rollenverhalten und dynamische Gruppenprozesse innerhalb der Belegschaft sachverständig vorträgt und damit diffuse Mobbingsvorgänge offenlegen kann.



Fazit

Gegen Mobbing ist man nicht schutzlos. Sollte am Mobbing nicht die Geschäftsleitung selber beteiligt sein, sollte der Weg für den/die Betroffenen zunächst dorthin führen. Manchmal sind die Betriebe sogar sehr dankbar um solche Hinweise, weil bei Mobbing stets der Betrieb selber der Verlierer ist. Am besten ist es, für das Gespräch konkrete Beweise, konkrete Vorgangsschilderungen und vielleicht sogar Arbeitskollegen als Zeugen mit hinzu zunehmen.

Wenn jedoch die "oberste Instanz" selber daran beteiligt ist, also z.B. die Geschäftsleitung, der direkte Vorgesetzte, der Geschäftsstellenleiter usw. - dann hat es keinen Zweck, eine Lösung im Betrieb zu suchen. Dann ist der erfolgsversprechendere Weg derjenige, ab jetzt eine gewisse Zeitlang nur noch Beweise zu sammeln und dann einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen.

Bleibt nur noch darauf hinzuweisen, dass es im Arbeitsrecht hinsichtlich der Kosten kein "Verlierer-Prinzip" gibt - man braucht also bei einem verlorenen Prozess nicht die gegnerischen Kosten zu fürchten, bleibt aber im Gegenzug stets auf seinen eigenen sitzen, auch wenn man den Arbeitsprozess gewinnt...


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 Betreff des Beitrags: Mobbing in der Schule - Was Eltern tun können!
BeitragVerfasst: Sa 7. Mär 2009, 01:27 
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Mobbing in der Schule - Was Eltern tun können!

von Werner Ebner, Gutenbergschule Riederich am 31 Oktober, 2002 um 15:56:49

Mobbing gibt es auch in der Schule! Gemobbte Schüler/innen leiden darunter genauso, wie Erwachsene, die am Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt sind. Die Gutenbergschule Riederich hat daher ein umfangreiches Internetportal mit Beiträgen, Informationen und Foren bereitgestellt, in dem sich betroffene Eltern, Schüler/innen und deren Lehrer austauschen können. Was Sie tun können und was Sie besser lassen sollten um Ihrem Kind zu helfen, erfahren Sie hier:


Sprechen Sie mit Ihrem(n) Kind(ern) über das Phänomen Mobbing.

  • Hören Sie aufmerksam zu, wenn Ihr Kind von der Schule erzählt, und nehmen Sie es ernst. Dann erkennen Sie brenzlige Situationen frühzeitig.

  • Halten Sie Kontakt zu den Lehrern, nutzen Sie Elternsprechtage und Sprechstunden. Fragen Sie nicht nur nach Noten, sondern auch danach, ob Ihr Kind gut in die Klasse integriert ist.

  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass man nicht immer alles als Angriff verstehen muss. Nicht jedes versteckte Federmäppchen ist böse gemeint.


Sie sollten aufmerksam werden:

  • wenn Ihr Kind immer häufiger nicht zur Schule gehen möchte und/oder regelmäßig über Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder Appetitlosigkeit klagt;

  • wenn es nicht mehr zu Geburtstagsfeiern eingeladen wird;

  • wenn es kaum oder keinen Kontakt zu Schulkameraden hat;

  • wenn es ungern am Sportunterricht teilnimmt;

  • wenn seine Leistungen überraschend abfallen;

  • wenn es gar mit Verletzungen nach Hause kommt.


Das könnten Sie tun:

  • Versuchen Sie behutsam herauszufinden, ob in der Schule alles in Ordnung ist. Wenn Ihr Kind nicht darüber spricht, scheuen Sie sich nicht, Klassenkameraden oder befreundete Eltern zu befragen: Ihr Kind braucht Ihren Schutz!


  • Warten Sie nicht lange! Einmal verfestigte Mobbing Situationen können nur schwer wieder gelöst werden. Setzen Sie sich sofort mit dem verantwortlichen Lehrer in Verbindung.


  • Bereiten Sie das Gespräch mit dem Lehrer sorgfältig vor. Überlegen Sie vorher, was Sie von ihm und der Schule erwarten. Schildern Sie den Vorfall sachlich. Unterlassen Sie in jedem Fall Schuldzuweisungen. Die Lehrer können in der Regel nichts dafür.


  • Entwickeln Sie gemeinsam mit dem Lehrer konkrete Strategien. Bitten Sie den Lehrer oder die Lehrerin, nicht den speziellen Mobbing Fall Ihres Kindes zu diskutieren, sondern lieber darüber, welche Konsequenzen Mobbing jeglicher Art in Zukunft für die Täter haben wird.


  • Überprüfen Sie, ob der Lehrer tatsächlich etwas unternommen hat. Das darf nicht länger als wenige Tage dauern! Befragen Sie dazu Ihr Kind. Wenn alles nichts hilft, wenden Sie sich an den Direktor. Die Schule hat die Pflicht, sich darum zu kümmern, dass es Ihrem Kind gut geht.


Das sollten Sie unterlassen!

  • Die Schuld bei ihrem Kind suchen. Jedes Kind ist liebenswert. Machen Sie nicht nur Ihrem Kind, sondern auch den Lehrern unmissverständlich klar, dass Sie nicht bereit sind, das Mobbing zu akzeptieren.

  • Mit den Eltern der Täter reden. Die meisten Eltern schützen ihr Kind und billigen so sein aggressives Verhalten. Selbst wenn sie es bestrafen, wirkt sich das in aller Regel negativ auf das Opfer aus.

  • Mit den Tätern reden. Das zeigt den "Mobbern", dass sich Ihr Kind nicht wehren kann - Sie schwächen damit die Position Ihres Kindes.

  • Ihr Kind zu den Lehrergesprächen mitnehmen. Eine Konfrontation mit dem Lehrer belastet ein Kind, das gemobbt wird, sehr und verstärkt seine Schuldgefühle. Nehmen Sie Ihrem Kind diese Last ab, es wird Ihnen dankbar sein!


Denken Sie daran,dass alle o.g. Massnahmen erfolglos sein könnten. Es gibt Mobber, die sich wenig um die Maßnahmen scheren, die z.B. die Schule unternimmt. Und - man kann seine Mitmenschen - Mitschüler - nicht wirklich zu einer Verhaltensänderung "erziehen". Es ist aber möglich Grenzen zu setzen!


Ergo:

Um Ihrem Kind wirklich zu helfen, braucht es qualifizierte professionelle Hilfe. Es muss herausgefunden werden, warum man Ihr Kind mobben kann und dann braucht es eine Denk- und Verhaltensänderung bei Ihrem Kind und bei IHNEN als ELTERN, um erfolgreich zu sein.

Sie haben einen erheblichen Beitrag zur seelischen Entwicklung Ihres Kindes geleistet und vielleicht müssen auch Sie etwas in Ihren Einstellungen und in Ihrem Erziehungsstil verändern.

Wenn Sie sich weiter informieren möchten über Hintergründe, Auswirkungen und Präventionsmöglichkeiten zum Thema "Schüler-Mobbing", dann besuchen Sie doch einmal unser Internetportal über folgenden Link:

Schüler - Mobbing * Gutenbergschule * Hegwiesenstr. 25 * 72525 Riederich


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 Betreff des Beitrags: Re: Mobbing in der Schule / am Arbeitsplatz
BeitragVerfasst: Fr 11. Dez 2009, 10:57 
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Mobbing hat vier Gesichter
An jeder Stelle den Kreis unterbrechen

Mobbing entsteht nicht aus heiterem Himmel. Damit es dazu kommt, müssen mehrere Seiten dazu beigetragen haben. Mobbing ist schließlich nicht auf die privaten Auseinandersetzung zweier Streithähne begrenzt, sondern entfaltet seine zerstörerische Wirkung immer auf Basis einer Breitenwirkung. Deshalb ist das Mobbing-Gefüge auch sensibel und an jeder Stelle angreifbar.

  • Zum Mobben gehören in der Regel vier Parteien. Zunächst wäre da der Initiator zu nennen, der ein eigenes Interesse daran hat, das Mobbing-Opfer anzugehen. Oft ist es das Bedürfnis, sich auf Kosten anderer selber zu positionieren und Geltung im Sozialgefüge zu verschaffen, oder andere Gründe. Bis aus einem privaten Grabenkrieg ein breitangelegtes Mobbing wird, bedarf es schon einiger und vor allem anhaltender Anstrengungen des Initiators, Mitstreiter für sein zerstörerisches Werk zu finden.

  • Als zweites wäre das Mobing-Opfer zu nennen. Es gibt typische Mobbing-Kandidaten, die durch Auffälligkeiten ein Idealbild abgeben, in einem Gruppengefüge als Opfer herzuhalten. Oft steckt ein geriges Selbstwertgefühl dahinter, gepaart vielleicht mit sich besonders von der übrigen Gruppe abhebenden Eigenheiten, die durchaus auch besondere Fähigkeiten sein können, und schon ist das geborene Mobbing-Opfer ausgemacht.

  • Als drittes bedarf es beim Mobbing der Mitläufer, denn erst die Übermacht durch eine möglicherweise sogar diffuse Masse macht aus einem privaten abgrenzbaren Streit eine typische Mobbing-Situation. Die Mitläufer haben dabei oft nicht einmal eigene Vorbehalte gegenüber dem Mobbing-Opfer, sondern lassen sich unkritisch mitreissen oder geniessen gar die eigene Aufwertung durch ein verbindendes Gefühl einer "gemeinsamen Stärke", auf Kosten eines schwächeren Dritten.

  • Die vierte Gruppe ist das Umfeld, das durch Desinteresse, Wegsehen oder gar Herunterspielen erst dafür sorgt, dass das Mobbingopfer isoliert wird und schutzlos dem Mob ausgeliefert ist. Öffentlichkeit herstellen schafft nur dann Abhilfe, wenn dadurch der Mobbingkreis unterbrochen wird. Wenn die Öffentlichkeit jedoch nicht hinsieht, wird nicht das Mobbingopfer, sondern die Mobber gestärkt.


An jeder Stelle ist der Dunstkreis des Mobbing zu unterbrechen. Dieser funktioniert oft nur, solange das miese Spiel im Verborgenen bleibt, insbesondere die wahren Motive und der Auswirkungsgrad heruntergespielt wird. Ein wichtiger Schritt ist daher, die Agitatioren und die jeweiligen Handlungen zu enttarnen und eine möglichst breite öffentliche Betrachtung herzustellen. Gespräche können nur zur bis zu einem gewissen Punkt "unter vier Augen" erfolgen, denn danach lauern im Hintergrund soviele unbekannte Beteiligte, dass der Dunstkreis nicht ernsthaft unterbrochen werden kann, solange bei nur ein paar wenigen Beteiligten angesetzt wird. Denn Mobbing, so beginnt dieser Beitrag, basiert auf Breitenwirkung. Daher bedarf es zu seiner Bewältigung auch immer einer breiten Beteiligung.


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