Der Email-Spamflut einen Riegel vorschieben Lästige Emailspammer abmahnen hilft unserem Verein, sich zu finanzieren
Nervt es Euch auch, wenn Euer Emailpostfach jeden Tag überquillt mit allerlei Werbung? Und das, obwohl die Versender ganz genau wissen, dass ihr Treiben illegal ist? Das ist ihnen egal, denn die meisten Leute wehren sich nicht dagegen! Damit erziehen sie die Spamversender gerade zu ihrem Treiben, denn zumeist bleibt deren Gesetzesverstoß somit ungesühnt.
Dabei hat man eigentlich gute Karten! Denn der Gesetzgeber hat einen klaren Unterlassunganspruch gegen jede Art der ungewollten Werbung formuliert. Diesen durchzusetzen ist gar nicht schwer, in der Regel reicht dafür eine Abmahnung, die mit ziemlich teuren Anwaltskosten für den illegalen Spamversender verbunden ist. Schnell kommen da 150-500 Euro pro Abmahnung zustande. Wird darauf nicht reagiert, riskieren die Spam-Störenfriede sogar prompt eine Unterlassungsklage, bei der Kosten bis zu mehreren tausend Euro entstehen können.
Zumindest bei Versendern, die in Deutschland ansässig sind, nützt diese Art sich zu wehren sehr viel. Versender aus anderen Ländern sind schwer zu ausfindig zu machen, auch greift dort nicht das deutsche Recht. Aber die aus Deutschland stammende Spam-Flut ist nicht unerheblich. Deshalb lohnt es sich, zumindest hier den Hebel anzusetzen.
Mini-Abmahnung nützt Verkehrskindergarten
Wir haben seit einigen Jahren höchst erfolgreich praktiziert, dass wir deutschen Email-Spamversendern einen vorbereiteten Abmahntext schicken (siehe unten), mit dem wir anbieten, auf eine anwaltliche und damit viiiel teurere Abmahnung zu verzichten, wenn sich der Spam-Versender bereit erklärt, die sofortige Unterlassung zu bestätigen – und 40 Euro auf das Konto unseres gemeinnützigen Vereins zu überweisen.
Das funktioniert! Mindestens zehn Mal pro Jahr gehen Spam-Absender darauf ein und überweisen den Betrag. Immerhin, das sind auch schon mindestens 400 Euro pro Jahr. Und die Spammer freuen sich sogar, sind erleichtert, dass sie noch mal so billig "mit einem blauen Auge davon kommen". Denn der Betrag in Höhe von 40 Euro ist Peanuts gegenüber den sonst üblichen Anwaltsgebühren. Schon mehrmals waren Spam-Versender von unserer Idee so begeistert, dass sie freiwillig mehr überwiesen haben. Einmal haben wir sogar 150 Euro freiwillig erhalten. Vor allem zieht auch, dass wir ja eine Spendenquittung ausstellen, und die "Abmahngebühr" für einen guten Zweck ist. Das unterscheidet uns grundsätzlich von den Abmahnanwälten und macht unser Anliegen sympathisch und witzig.
Helft mit! Wir bitten Euch alle, den nachfolgenden Text rauszukopieren und bei Euch auf dem Desktop abzulegen. Jedesmal, wenn Ihr unerwünschte Werbemails oder Newsletter von einem deutschen Absender bekommt, drückt auf Antworten und kopiert vor den zurückgeschickten Werbetext den nachfolgenden Text:
Abmahnung!
Sie haben uns unaufgefordert Spam zugesendet, und damit unerlaubt in unseren Geschäftsbetrieb eingegriffen. Sie haben hier Aufwand und Kosten verursacht. Deshalb mahnen wir Sie hiermit ab.
E-Mail Werbung, die unaufgefordert, ohne Einverständnis des Empfängers und nicht im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung übersandt wird, stellt einen Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Für ein behauptetes Einverständnis des Empfängers trägt allein der Absender der E-Mail die Beweislast. (LG Berlin, 19.09.2002 - 16 O 515/02). Dabei ist als Werbung auch die Anfrage anzusehen, ob ein Newsletter übersandt werden soll, oder der Newsletter als solcher (LG Berlin, 19.09.2002 - 16 O 515/02). Auch schon die Versendung einer einzigen unerwünschten Werbe-E-Mail löst bereits einen Unterlassungsanspruch des Empfängers aus (OLG Düsseldorf 22.9.2004, Az: 15 U 41/04), dies betrifft auch angeblich "auf Empfehlung" Dritter versendete Spam-Mails (LG Nürnberg-Fürth 04.03.2004, Az. 4 HK O 2056/04). Der Spam-Versender kann sich auch nicht auf einen sogenannten "Abmeldelink" berufen, da es generell untersagt ist, unaufgefordert Werbe-E-Mails zu versenden (AG Mannheim 12.12.2003, Az 5 C 260/03).
Der BGH hat den Streitwert für eine kostenbewehrte Unterlassungserklärung auf 3000 Euro festgesetzt. Damit muß der Versender für jede abgemahnte Spam-E-Mail 270 Euro Anwaltsgebühren zahlen. (BGH 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04). Wir sind bereit, auf eine anwaltliche Beauftragung zu verzichten, wenn Sie binnen einer Woche nach Zugang dieser Abmahnung schriftlich uns gegenüber die Unterlassung jeder weiteren Spam-Zusendung erklären und eine freiwillige Kleinspende in Höhe von 40 Euro bei der Sparkasse Vest Recklinghausen BLZ 426 501 50 auf das Konto 902 101 05 des gemeinnützigen Stadtelternrat Recklinghausen e.V. mit dem Verwendungszweck "Verkehrskindergarten" zahlen.
Mit freundlichem Gruß
Setzt hier Euren Namen, Anschrift und Eure Emailadresse ein, damit Ihr auch die Unterlassungserklärung bekommt und zukünftig verschont werdet von dieser Werbung. Bevor Ihr das Ganze abschickt: Geht erst auf die in der Spammail genannte Homepage des Absenders, und sucht dort dessen ganz normale Emailadresse raus. Denn das bloße Antworten auf die Spammail nützt in der Regel nichts, weil die Absenderadresse des Spammers in der Regel keine Emails entgegen nimmt. Übertragt also die richtige Emailadresse des Versenders in die Antwort.
Prima wäre es noch, wenn Ihr bei jeder Abmahnung auch uns als Kopienempfänger eintragt, damit wir wissen, auf wessen Zahlungseingang wir beim Vereinskonto achten müssen. Schliesslich erwartet der Spammer ja auch eine Spendenquittung für seine 40 Euro-Spende, und dafür müssen wir schon dessen Namen und Adresse wissen.
Also - es lohnt sich. Auch wenn vielleicht nur jeder zehnte reagiert. Immerhin, bei ganz vielen Spammails kommt damit schon was rum. Und eigentlich ist das auch die richtige Antwort auf Spammails, auch wenn es sich bei uns noch um ein wahrlich nettes und orignelles Angebot handelt, die Sache gegen eine minimale Kleinspende aus der Welt zu schaffen.
|