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 Betreff des Beitrags: Neue Gesetzgebung
BeitragVerfasst: Fr 1. Apr 2011, 21:12 
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Registriert: Do 14. Jan 2010, 21:58
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Hallo!

Viele von euch haben sich vielleicht schon gefragt,warum hier nichts vom Stadtelternrat zu hören ist...
Der Grund dafür ist,daß nach den Wahlen in NRW die Gesetzgebung für Schulen und Kindergärten nochmal auf den Prüfstand kamen und wir in diese Pläne integriert waren.An die Fragebogenaktion könnt ihr euch sicher noch gut erinnern.
Dann kam die Auswertung und verschiedene Gespräche mit Regierungsvertretern.Weil wir die Ergebnisse der neuen Gesetzgebung natürlich noch nicht kannten,haben wir auch noch keine Pläne geschmiedet!
Sogar unsere Jahresvollversammlung haben wir verschoben,um die Ergebnisse abzuwarten.
Es ist durchaus denkbar,daß die Elternmitwirkung danach wesentlich einfacher wird und jedes gewählte Elternratsmitglied auch automatisch vollwertig im Stadtelternrat mitwirken kann.Wir werden also erst nach Abschluß der neuen Gesetzgebung wirklich wissen,wie wir weiter vorgehen.
Hier kommt ein Protokoll des letzten und schon sehr aufschlußreichen Treffens:

Öffentliche Mitgliederversammlung des Landeselternrates NRW (LER) 22.03.2011

Versammlungsleiter: Andreas Blanke (1. Vorsitzender LER NRW)
Referent: Marco Becker (Bündnis 90/Die Grünen, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Landtag NRW, zuständig für den Bereich Kinder und Jugend)

Teilprotokoll (auszugsweise werden Punkte dokumentiert, die konkret Elterninteressen betreffen bzw. wichtige Eckpunkte, die derzeit für die 1. Stufe des Kibizrevisionsverfahrens vorgesehen sind).

Hinweis: Es handelt sich um ein Gedächtnisprotokoll, Inhalte werden so zusammengefasst, wie von der Protokollantin inhaltlich verstanden, Wiedergabefehler sind nicht vollständig auszuschließen.

Protokolliert für den Stadtelternrat Essen (SEE) von Sonja Boos (2. Vorsitzende SEE)

1. Elternmitwirkung

Informations- Anhörungsrechte sollen genauer definiert werden.

Hier soll z. B ein Leitungsgespräch hinzu kommen mehr ist noch nicht klar.
Über das Thema Elternmitbestimmung wird über die Verbändevertretung in den verschiedenen Gremien noch diskutiert.

Direktes Mitbestimmungsrecht soll ausgebaut werden, wenn direkte finanzielle Gegenfinanzierung durch Eltern.
Hier gab es keine weiteren Erläuterung mit Hinweis auf Detailfrage..

Kommentar SEE: Bleibt da bitte am Ball. Das Thema Verwendung der Verpflegungsgelder könnte zu diesem Punkt zählen. Derzeit ist es alleinige Sache des Trägers ob gekocht wird oder welches Cateringservice beliefert . DER TRÄGER TRIFFT HIER OFTMALS EINE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE ENTSCHEIDUNG IM ALLEINGANG.
Hier muss in Sachen Verpflegung ein Beratungsrecht der Eltern aufgenommen werden eine Informationsverpflichtung reicht nicht aus..
Spannend ist es doch dann, wenn nach Ausschreibung + ausführlicher Beratung mit den Eltern der Träger dann doch aus betriebswirtschaftlichen Gründen eine andere Entscheidung trifft (welcher Ccateringservice, Kochfrau/-mann? etc.). Wenn dann die Qualität nicht stimmt, muss hier auf jeden Fall auf Antrag des Elternbeirates noch einmal die Entscheidung des Trägers überprüfbar und in Frage gestellt werden dürfen.

Regionale und überregionale Vertretung, wenn eine demokratische Legitimation erreicht ist. Derzeit ist hier an eine Zweidrittelbeteiligung auf der jeweiligen Ebene im Gespräch.
-Es wird die Frage gestellt, wie dies in der praktischen Umsetzung funktionieren soll. Derzeit entsteht ein Stadtelternrat in den meisten Fällen dadurch, dass er erst mal durch eine geringe Anzahl von aktiven Elternbeiräten gewählt wird. Bei einer Stadt wie z.B. Essen mit ca. 300 Kitas ist es unmöglich direkt mit 200 Elternbeiratsstimmen den Stadtelternrat zu wählen. Hier erfolgt die Anwort durch Andreas Blanke, dass das Problem bereits erkannt und der LER hier bereits interveniert hat.
- Eine beratende Stimme im Jugenhilfeausschuss wird nicht im Kibiz festgeschrieben; bleibt weiterhin kommunale Entscheidungsfreiheit.

Kommentar SEE: Hier muss dringend der Gesetzestext erweitert werden, um eine Formulierung, dass nach Wahl des Elternbeirates hier ein Vertreter für die örtliche Interessenvertretung der Eltern( wenn vorhanden )gewählt wird. Gut wäre, wenn automatisch aus jeder Kita heraus Name + mail Adresse gesammelt über den Träger an den Stadtelternrat übermittel würde. Nur so kann jede Vertretung vom jeweiligen Stadtelternrat zu einer Versammlung eingeladen werden. Details zu dieser Formulierung müsste man noch mal klären, da es ja auch Stadtelternräte gibt, die einen Mitgliedsbeitrag erheben. Ggf. müsste man hier im Gesetzestext zumindest aufnehmen, dass nach der Elternbeiratswahl darüber entschieden wird, ob ein Vertreter zum regionalen Stadtelternrat entsendet wird. Die Entscheidung kann dann getroffen werden, wenn die Infoveranstaltung des Stadtelternrates stattgefunden hat .
Die 2/3 Forderung ist keinesfalls einzuhalten.

2. Elternbeitragsfreiheit

In der ersten Stufe soll mit dem letzten Kindergartenjahr ein Einstieg in die schrittweise Elternbeitragsfreiheit erfolgen.
Dies ist derzeit noch in der politischen Diskussion, und insbesondere abhängig vom Landeshaushalt. Es werden auf Gremienebene verschieden Modelle diskutiert.
Z.B. das die Kommunen auf Basis von den 19% Kindpauschalen eine Erstattung zugewiesen bekommen. Stichtag soll für diese Erstattungsleistung die Betreuungsbedarfe sein, die zum Stichtag 15.03.2011 von den Kommunen gemeldet wurden, um hier ggf. auszuschließen, dass durch diese Beitragsfreiheit vermehrt das 45 Stunden Modell gebucht wird.

Kommentar und Frage SEE: Wenn diese Regelung so kommen würde, scheint es so, dass Städte wie Essen, die derzeit die Betreuungsquote für die U3 jährigen nur mit ca. 20 % erfüllen und ab 15.03.2011 wahrscheinlich in der über dreijährigen Versorgung nur um die 90% liegen und weiterhin den tatsächlichen Bedarf hinsichtlich der buchbaren Stundenkontingente versuchen so niedrig wie möglich auszubauen wieder Verlierer sind. Hinzu kommt, dass durch die hohen Elternbeiträge sich oftmals für Eltern eine (Vollzeit-)Berufstätigkeit der erziehenden Personen sich einfach nicht gerechnet hat; daher dann ggf. eine niedrigeres Stundenkontingent gewählt haben.

Soll nicht gerade durch Einführung dieser Beitragsfreiheit der (Wiedereinstieg) bzw. die Beibehaltung des Jobs für Eltern ermöglicht werden? Hier sind wieder einmal die Eltern überschuldeter Städte die Verlierer?
Eine Stadt wie Düsseldorf mit einer derzeitigen Beitragsfreiheit hat ja dadurch sicherlich auch direkt den Effekt bemerkt, dass es eine Verschiebung hin zu 45 Std. gegeben hat, hier ist also mit Stichtag 15.03.2011 ein viel höheres Volumen an erstattungsfähigen Kosten durch das Land vorhanden.

Hier bitte ich ggf. noch mal um eine bessere Information, wir haben hier eine Veranstaltung der SPD am 06.04.2011 zum Thema Kibizrevision. Falls dies wirklich so kommt, sind hier unmittelbar alle Elterninteressen aus den überschuldeten Kommunen betroffen. Ich vermute, dass es dann zu dem Effekt kommt, dass die Kommunen versuchen die 45 Stunden Kontingente beizubehalten, wie Stichtag 15.03.2011, da auf dieser Basis die Erstattungsleistung des Landes kommtt. Ein Diskussionsthema!!!!

Die landesweit einheitliche Beitragregelung ist zunächst für das 1. Revisionsverfahren nicht vorgesehen.
Hier ist jedoch alles noch nicht sicher. Es gibt ja auch die Forderung zunächst auf die Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr zu verzichten und dafür Qualitätsverbesserungen in den Kitas umzusetzen (Stichwort Personalausfall/Krankheitsvertretung etc.) .

3. Zusätzliche Ergänzungskraftstunden + redaktionelle Änderungen

In der Gruppenform I und II (U3 Kinder) sollen zusätzliche Ergänzungskraftstunden aufgenommen werden.
- Im Meinungsaustausch der anwesenden TN wird festgestellt, dass es nur dann eine erhebliche Verbesserung geben wird, wenn diese zusätzlichen Ergänzungskraftstunden in den 1 Wert (Personalstundenberechnung lt. Kibiz) hineingenommen werden. Sie würden somit zur Mindestpersonalbesetzung zählen die jeder Träger vorzuhalten hat.
Kommentar SEE: Wir als SEE schließen uns hier an. Überschuldete Kommunen/arme Träger halten standardmäßig nur den 1. Wert (Mindestpersonalbesetzung) vor. Darüber hinaus gehende Personalstunden wurden in der Vergangenheit – angesichts eines knappen Sparhaushaltes – in den regionalen Gremien nicht genehmigt. Es muss über eine tatsächliche gesetzliche Verpflichtung und Refinanzierung über das KIBIZ das Personal in den Einrichtungen aufgestockt werden.
-
Es sollen redaktionelle Änderungen vorgenommen werden; in der Tabelle (Anlage zu § 19) die Formulierung „sonstige Fachkraftstunden“ soll durch die Fomulierung „sonstige Personalstunden“ ersetzt werden .

4. Familienzentren
Familienzentren in sozialen Brennpunkten sollen besser finanziert werden:
Eine genaue Definition, welche Kriterien zu diesem Zuschsuss „sozialen Brennpunkt“ ist noch in der Beratung und wird im Rahmen des Referentenentwurfs mit den Beteiligten definiert.


5. Verwendungsnachweis
a) Es gibt Überlegungen den vereinfachten Verwendungsnachweis § 20 (4) wegfallen zu lassen (Landesebene).

Über das Kibiz web, soll eine Meldung der eingesetzten Personalstunden als VWN erfolgen.

Hier laufen derzeit noch Gespräche zwischen den beteiligten Akteuren Spitzenverbände/Freie Wohlfahrtspflege und dem Ministerium, da die kommunale Selbstverwaltung ggf. weiterhin noch Nachweise anfordern kann.

6. Inklusion

a) Kinder mit Behinderung werden am Feststellungzeitpunkt der Behinderung mit einem erhöhten Satz gefördert.

Maßgeblich war bisher der Stichtag 15.03. (zu diesem Zeitpunkt musste die Behinderung bereits festgestellt sein und vom Träger gemeldet). Die Veränderung liegt nun darin, dass direkt ab Feststellung der Behinderung eine erhöhte Finanzierung für den Träger möglich sein soll.

___________________________________________________________________________

7. Fehlender Punkt
Kommentar SEE: In dieser Aufzählung fehlt wiederum eine Regelung hinsichtlich Personalausfall/Krankheitsvertretung.
Qualität kann auch nur ansatzweise gewährleistet werden, wenn zumindest die Mindestpersonalbesetzung vorhanden ist. Oftmals ist es so, dass Träger kein oder zu geringer Vertretungspool vorhalten. Dies hat unterschiedliche Gründe, für kleinere Träger ist das sicherlich nicht so einfach machbar, doch zumindest größere Träger müssten eigentlich einen ständigen Vertretungspool vorhalten, damit Personalausfälle sofort kompensiert werden können. Oftmals reihen sich, insbesondere in den Wintermonaten, kurzfristige Krankheiten aneinander. Weiterhin ist der Fachkräftemangel bereits zu bemerken, kurzfristig Personal einzustellen erweist sich als schwierig. Die Praxis zeigt dass - trotz intensiver Suche nach einer (Elternzeit-/Krankeits/..)-Vertretung - erst Monate später wiederbesetzt werden kann.
Das ist ein Thema das für die Eltern und Kinder regional in den Kitas betrifft und dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf. Zusätzliches Personal ist in überschuldeten Kommunen aufgrund des Sparhaushaltes und ggf. Genehmigung des Haushaltes durch den Regierungspräsidenten nicht über eine freiwillige Leistung der Kommune möglich. Ähnlich trifft dies auch die armen Träger zu, da auch hier oftmals die Kibizpauschalen nicht ausreichen.


Essen, 22.03.2011

gez. Sonja Boos


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